Übergangskoordination

Kurzbeschreibung der Maßnahme

Das Projekt zur Durchführung von ergänzenden Maßnahmen als „Übergangskoordination“ hat die individuelle Unterstützung für SchülerInnen im Rahmen ihrer Zukunftsplanung und Begleitung ihres Übergangs ins Berufs- bzw. Arbeitsleben zum Ziel. Durchführungszeitraum der Maßnahme ist vom 01.08.2017 bis 31.07.2020.  Im Losgebiet 1 (Mittel-, Nord- und Westthüringen) wird die Maßnahme von folgender Trägergemeinschaft umgesetzt:

• FAV SERVICE gGmbH, Gotha (Maßnahmeträger )

Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Verbundpartner der Trägergemeinschaft sind

• Handwerkskammer Erfurt

• Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V., Erfurt

• SBH Südost GmbH, Bad Salzungen

• FAV Nordthüringen e. V., Nordhausen

• FAV Nord-West-Thüringen e.V. Leinefelde

• Förderkreis JUL gemeinnützige GmbH, Weimar

Kooperationspartner sind darüber hinaus Industrie- und Handelskammer Erfurt und  der Bildungsverbund Thüringer Unternehmen e.V..

Diesen SchülerInnen, bei denen aus verschiedensten Gründen ein erschwerter Übergang nach der Schulzeit zu erwarten ist, sollen Chancen für eine gesicherte berufliche Entwicklung eröffnet werden. Inhaltlich geht es um die individuelle Berufs-/Studienorientierung, die Eignung und Neigung sowie Entscheidungsunterstützung für einen Wunschberuf sowie Alternativen. Die Übergangskoordination soll die Interessen, Neigungen und Ressourcen der jungen Menschen entdecken, auf diese zurückgreifen und sie fördern. Neben Jugendlichen mit individuellen Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen im sozialen Lebensalltag sollen auch Jugendliche mit Migrationshintergrund und SchülerInnen, die noch keine Berufswahlentscheidung treffen können, im Rahmen einer individuellen Fallarbeit von fachlich dafür geeigneten ÜbergangskoordinatorInnen begleitet, gecoacht und unterstützt werden. Das Projekt betrachtet vor dem Hintergrund der Umsetzung der schulischen Inklusion alle Schulformen und unterstützt dabei vier Zielgruppen: ZG 1 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Gutachten der Klassenstufen 8 bis 10 bzw. der Werkstufe, die im Gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule lernen, ZG 2 SchülerInnen an Regelschulen die in den Maßnahmen ab Klassenstufe 8 als nicht befähigt, eine begründete Entscheidung für die Wahl eines anschließenden Schülerbetriebspraktikums zu treffen, ZG 3 SchülerInnen an Gymnasien die in den Maßnahmen ab Klassenstufe 9 als nicht befähigt, eine begründete Entscheidung für die Wahl eines anschließenden Schülerbetriebspraktikums zu treffen und ZG 4 SchülerInnen mit nichtdeutscher Herkunft. Die individuelle Arbeit mit den von Schulen ausgewählten SchülerInnen, die ergänzenden Unterstützungsbedarf im Übergangssystem aufweisen, setzt im Prozess der schulischen Berufsorientierung an und ergänzt Maßnahmen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Jugendmigrationsdiensten und weiteren Akteuren des Ausbildungs – und Arbeitsmarktes bzw. akademischer Laufbahnen.